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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parts Europe GmbH, (nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet), gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Parts Europe GmbH und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB* (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet). Das Produktangebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer als Wiederverkäufer.


1.2 Der Verkäufer prüft vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung, ob der Kunde die Händlerstandards des Verkäufers erfüllt und behält sich vor, die Geschäftsbeziehung einzustellen, wenn der Kunde die Standards nicht mehr erfüllt oder sich herausstellt, dass der Kunde bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat. Die Parts Europe Händlerstandards setzen voraus, dass der Kunde
über ein Ladenlokal mit Möglichkeiten zur Warenpräsentation verfügt
regelmäßige Öffnungszeiten anbietet
ein Gewerbe angemeldet hat

Die Beendigung der Geschäftsbeziehung aus anderen als den genannten Gründen bleibt jederzeit vorbehalten.


1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich, schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten auch dann ausschließlich, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

2. Vertragsschluss

2.1 Alle Produktdarstellungen, Angebote und Preislisten des Verkäufers, auch im Onlineshop des Verkäufers, sind unverbindlich (so genannte „invitatio ad offerendum“). Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Im Online-Shop des Verkäufers gibt der Kunde mit Anklicken des Buttons „Bestellen abschließen“ ein verbindliches Kaufangebot ab.


2.2 Angebote kann der Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Bestellung annehmen. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung des Verkäufers, die in schriftlicher Form erfolgt und entweder per E-Mail, per Briefpost oder Fax zugestellt wird. Des Weiteren kann die Annahme des Angebots auch durch die Versendung (Übergabe an Transportperson) der Ware an den Kunden erfolgen. Die am Ende des Online-Bestellprozesses automatisch versendete Zugangsbestätigung stellt keine Annahme des durch den Kunden abgegebenen Angebotes dar, sondern dient lediglich zur Information, dass die Daten erfolgreich an das System des Verkäufers übermittelt wurden.


2.3 Kaufangebote für Produkte, die bei Abgabe der Bestellung nicht im Lager des Verkäufers vorrätig sind (sog. Rückstandslieferung; „backorder“), kann der Kunde frühestens nach 15 Tagen widerrufen Vom Widerruf ausgeschlossen sind Artikel, die Bestandteil einer für einen Rabatt qualifizierenden Bestellung waren. Erfolgt kein Widerruf und sind die Produkte binnen 30 Tagen nach Bestellung lieferbar, so erfolgt abhängig vom Sitzland des Kunden und vom Wert der Rückstandslieferung entweder eine automatische Auslieferung oder eine Anfrage an den Kunden, ob er die Ware erhalten oder die Bestellung stornieren möchte. Einzelheiten sind den jeweils aktuell gültigen, auf der Webseite des Verkäufers veröffentlichten „Konditionen für Fracht und Rückstandslieferungen“ zu entnehmen.


2.4 Der zu zahlende Preis für Produkte aus Rückstandslieferungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Abgabe des Kaufangebotes durch den Kunden geltenden Preisliste des Verkäufers. Zwischen Abgabe des Angebotes und Auslieferung erfolgte Preisänderungen finden, außer unter den in Ziffer 3.6 geschilderten Voraussetzungen keine Berücksichtigung.


2.5 Haben die Parteien für einen Kaufvertrag Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.


2.6 In den Ländern, in denen zwingendes Recht vorschreibt, dass bereits die Darstellung von Ware zum Verkauf in einem Online-Shop ein verbindliches Vertragsangebot darstellt, steht die Erfüllung des Vertrages unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit/Selbstbelieferung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Nettopreise in EURO. Es wird Mehrwertsteuer gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.


3.2 Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung, vgl. Ziffer 5.6), Zölle und Abgaben, sowie Transportkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart ist oder hinsichtlich der Versandkosten eine der Ausnahmen der jeweils aktuell gültigen, auf der Webseite des Verkäufers veröffentlichten „Konditionen für Fracht und Rückstandslieferungen“ gilt.


3.3 Der Kaufpreis ist grundsätzlich ohne Abzug per Vorauskasse binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen die Zahlung per Kreditkarte bei Vertragsabschluss und die Zahlung per Überweisung zur Verfügung. Für die Übermittlung des Kaufpreises anfallende Kosten hat der Kunde zu tragen. Aus technischen Gründen ist die Erstattung einer mittels Kreditkarte geleisteten Überzahlung auf das Kreditkarten-konto nicht möglich. Eine solche Überzahlung wird dem Kunden auf seinem Kundenkonto gut geschrieben.


3.4 Abweichende Zahlungsmöglichkeiten sind nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung möglich und können jederzeit vom Verkäufer widerrufen werden.


3.5 Die Aufhebung einer Kreditgewährung oder die Aufhebung von gewährten Zahlungsfristen bleibt jederzeit vorbehalten. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt jederzeit für eine bestehende Forderung eine nach seinem Ermessen ausreichende Sicherung zu verlangen.


3.6 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Rechnungen überfällig sind werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.


3.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.


3.8 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preis erhöh un-gen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.


4.2 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.


4.3 Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Waren gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Waren des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Waren des Verkäufers zum Rechnungswert- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.


4.4 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen, insbesondere durch Pfändungen zu, weist der Kunde Dritte unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hin und informiert den Verkäufer, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde dem Verkäufer.


4.5 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

5. Liefer- und Versandbedingungen; Gefahrübergang

5.1 Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt. Feste Leistungstermine werden ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart. Automatisch versandte Bestellbestätigungen sind dazu nicht ausreichend. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Verkäufer die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. Sofern die Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.


5.2 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, insbesondere von erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.


5.3 Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote ist der Verkäufer berechtigt, aus abwicklungstechnischen Gründen keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Des Weiteren ist der Verkäufer zur Teillieferung – auch bei Fixterminen - berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen, es sei denn, diese sind für ihn aufgrund der Beschaffenheit der Sache oder ihres Verwendungszwecks unzumutbar.


5.4 Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege wobei die Wahl und Art des Versandweges dem Verkäufer überlassen sind, sofern der Kunde während des Bestellprozesses keinen bestimmten Versandweg (Versender / Versandart) ausgewählt hat. Der Verkäufer liefert in der Regel beim Paketversand Standardvariante.


5.5 Die Gefahr des Verlustes, des Untergangs und der Verschlechterung der Leistungsgegenstände geht mit der Übergabe der Leistungsgegenstände an eine geeignete oder die vom Kunden gewählte Transportperson oder mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung durch den Kunden auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt.


5.6 Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen, schriftlich mitgeteilten Wunsch und auf Rechnung des Kunden.


5.7 Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verschieben sich die Termine um die Dauer der Behinderung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Verkäufer auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Soweit dem Kunden in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.


5.8 Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.


5.9 Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und für den gegebenenfalls notwendig werdenden Rücktransport der Ware und/oder für weitere Zustellversuche. Der Verkäufer kann außerdem vom Kunden die Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

6. Leistungsverzug

6.1 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.


6.2 Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.


6.3 Kommt der Verkäufer in Verzug (§ 286 BGB*), kann der Kunde – sofern er glaubhaft machen kann, dass ihm aufgrund der Verzögerung ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 8 % des Preises des Leistungsgegenstandes verlangen.


6.4 Soweit der Verkäufer die fällige Leistung nicht erbringt, kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat und der Verkäufer den Leistungsverzug zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist der Höhe nach begrenzt auf 8 % des Preises des Leistungsgegenstandes

7. Gewährleistung

7.1 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB*, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB* (Sofortige Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit und umgehende (spätestens am dritten Werktag nach Zugang der Lieferung) Meldung von Beanstandungen.). Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.


7.2 Weist die Transportverpackung erkennbare Beschädigungen auf, so ist der Kunde verpflichtet den Erhalt nur mit entsprechendem Vermerk zu quittieren. Es wird empfohlen die Beschädigungen durch das Anfertigen von Fotografien zu dokumentieren. Transportschäden lösen keine Gewährleistungs-ansprüche aus! Transportschäden sind vom Kunden zu tragen. Entsprechendes gilt für den Verlust von Leistungsgegenständen auf dem Transportweg, vgl. 5.5.


7.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Waren ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.


7.4 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 14 Tagen gemäß dem in der jeweils aktuell gültigen, auf der Webseite des Verkäufers veröffentlichten Rücksende- und Gewährleistungsrichtlinie beschriebenen Verfahren an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen, die Rechnungskopie und die für die Rücksendung der mangelhaften Ware vergebene Rücksende-Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Leistungsgegenstände und Gutschrift des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt gegebenenfalls der Kunde.


7.5 Soweit sich das Vorhandensein eines Mangels nicht durch die Übersendung von Fotografien und detaillierten Informationen vorab überprüfen lässt, ist es notwendig, dass der Artikel zur Beurteilung des Defektes an den Verkäufer gemäß dem in der jeweils aktuell gültigen, auf der Webseite des Verkäufers veröffentlichten Rücksende- und Gewährleistungsrichtlinie beschriebenen Verfahren zurückgesendet wird. Sollte sich bei der Untersuchung herausstellen, dass es sich nicht um einen gewährleistungsfähigen Sachmangel handelt, hat der Kunde die Versandkosten zu erstatten. Die Bearbeitung einer Gewährleistungsanfrage und auch die Ausstellung einer Gutschrift durch den Verkäufer stellt keine Anerkennung einer Rechtspflicht dazu dar. Die Anerkennung eines Mangels kann aus den vorstehend genannten Handlungen des Verkäufers nicht abgeleitet werden.


7.6 Sollte die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung nicht möglich sein, weil der betreffende Artikel nicht mehr lieferbar ist, so bietet der Verkäufer dem Kunden einen alternativen Artikel zum Ersatz an. Ist ein alternativer Artikel nicht akzeptabel, so erhält der Kunde den Verkaufspreis auf sein Kundenkonto bei Parts Europe gutgeschrieben.


7.7 Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen.


7.8 Wird eine Sache ohne Vergütung überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


7.9 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung (beispielsweise Risse an Kleidung nach Stürzen bei MX-Rennen) oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel hervorgerufen wurden und bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandhaltungen vorgenommen oder entstehen Schäden aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind oder wird die Sache nicht sachgerecht eingesetzt oder behandelt, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht auf diese Änderungen, Instandsetzungen oder Behandlung zurückzuführen ist.


7.10 Elektronikartikel sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Für Batterien, Helme, elektrisch betriebene Artikel, Rennsportartikel und Gefahrgut besteht nur eine eingeschränkte Gewährleistung.


7.11 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.


7.12 Produkt- und andere Eigenschaftsbeschreibungen des Verkäufers stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbar keits-garantien im Sinne des § 443 BGB* dar. Die Parteien vereinbaren, dass eine Garantieerklärung im Sinne des § 443 BGB* nur dann vorliegt, wenn der Verkäufer diese schriftlich unter Verwendung des Begriffes „Garantie“ und unter Befolgung der in § 477 BGB* aufgeführten Formvorschriften abgibt.


7.13 Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.


7.14 Ein unwesentlicher Mangel und Mängel an verkauften Gebrauchtwaren begründen keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern.


7.15 Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.


7.16 Der Kunde verpflichtet sich die Rückgabe des mangelhaften Leistungsgegenstandes über den Kundenservice des Verkäufers zu veranlassen.

8. Retouren („Umtausch“)

8.1 Die Rückgabe von Leistungsgegenständen aus anderen als den in Ziffer 7 genannten Gründen ist nur binnen 45 Tagen nach Zugang der Ware beim Kunden möglich. Die Leistungsgegenstände müssen noch originalverpackt und mit den Artikelbeschreibungen, Warenanhängern und Parts Europe Barcodes versehen sein.


8.2 Die Rückgabe von Gegenständen, die mit zusätzlichen Aufklebern, Warenanhängern und/oder Barcodes des Kunden versehen oder vom Kunden beschrieben oder sonst markiert wurden, ist nicht möglich.


8.3 Von der Rückgabe ausgeschlossen sind außerdem Gegenstände, die aus dem Lieferprogramm des Verkäufers genommen wurden und solche Artikel, die Bestandteil einer für einen Rabatt qualifizierenden Bestellung waren.


8.4 Dem Kunden wird in der Regel eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des Wertes der zurückgegebenen Waren, mindestens jedoch 15 € pro Rücksendeauftrag (zum Beispiel bei Rücksendung mehrerer Kleinteile) berechnet. Der um diesen Betrag reduzierte Warenwert wird dem Kunden auf seinem Parts Europe Kundenkonto für einen späteren Einkauf gut geschrieben.


8.5 Der Verkäufer behält sich vor eine höhere Wiedereinlagerungsgebühr zu verlangen, falls die Originalverpackung Schäden aufweist. Weist die Originalverpackung so starke Beschädigungen auf, dass ein Verkauf der Ware nicht mehr möglich ist, erfolgt keine Gutschrift des Warenwertes. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, den erneuten Versand der Ware zu verlangen. Die Kosten für diesen Versand gehen zu Lasten des Kunden.


8.6 Die Ziffern 8.3 und 8.4 finden keine Anwendung, sofern die Rückgabe aufgrund einer durch den Verkäufer verursachten Fehllieferung erfolgt.

9. Haftung

9.1 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen zur Haftung bei Leistungsverzug und Sachmängelgewährleistung und der nachfolgenden Bestimmungen ist die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.


9.2 Soweit der Verkäufer für die Beschaffenheit einer Sache eine Garantie gegeben hat, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen.


9.3 Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei einer einfach fahrlässigen Schädigung, sofern eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird (sog. „Kardinalpflichten“). Die gesetzlichen Bestimmungen gelten ferner für die Haftung auf Schadenersatz statt der Erfüllung bei einer erheblichen Pflichtverletzung. Die Haftung ist in allen vorgenannten Fällen – ausgenommen im Fall des vorsätzlichen Handelns – beschränkt auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.


9.4 Die gesetzliche Haftung wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


9.5 Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.


9.6 Soweit deliktische Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden, bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist unberührt; der Kunde ist jedoch verpflichtet, etwaige deliktische Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr gerichtlich geltend zu machen, nachdem er Kenntnis von allen anspruchsbegründenden Voraussetzungen erlangt hat.


9.7 Einige der von Verkäufer vertriebenen Produkte, wie beispielsweise Nockenwellen, Aufbohrkits; Vergaser und Auspuffanlagen sind dafür vorgesehen die Leistung von Fahrzeugen zu verbessern, die ausschließlich für Wettbewerbszwecke genutzt werden. Durch die Anbringung solcher Teile an einem Fahrzeug kann die Zulässigkeit des Fahrzeugs für den Straßenverkehr beeinträchtigt werden mit der Folge, dass das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für daraus entstehende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und Erlaubnispflichten.

10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

10.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.


10.2 Wegen Mängeln können Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten werden und nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.

11. Auslandsgeschäfte

11.1 Sind bei Geschäften mit Auslandsbezug Internationale Handelsklauseln verwendet geworden, so sind diese allein nach den von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten „International Commercial Terms“ („Incoterms“) in der jeweils neuesten geltenden Fassung auszulegen. Insoweit wird der Inhalt der jeweiligen Incoterm-Klausel Bestandteil des Vertrags. In Abwesenheit einer anderslautenden Angabe in Schriftform durch den Verkäufer gilt „Ex Works“ als vereinbart.


11.2 Die angegebenen Preise des Verkäufers enthalten grundsätzlich keine Konsulatsgebühren, Einfuhrzölle oder sonstige Abgaben und Gebühren, die aufgrund von Regelungen des Bestimmungslandes erhoben werden. Derartige Gebühren, Zölle und Abgaben sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist. Für den Fall, dass ausnahmsweise vertraglich anderes vereinbart wurde, ist der Verkäufer zur Anpassung des Preises/der im Preis enthaltenen Abgaben nach Maßgabe der jeweiligen Entwicklung der Abgabensätze seit Abschluss der Vereinbarung berechtigt.


11.3 Der Verkäufer ist nur für den Fall verpflichtet, ausländische Verpackungs-, Wiege- und Zollvorschriften zu beachten, wenn der Kunde hierzu vorher genaue Angaben schriftlich gemacht hat. Macht der Kunde unzutreffende oder keine Angaben oder nicht rechtzeitig, so haftet er ausschließlich allein für die daraus resultierenden Folgen wie zusätzlich entstehende Kosten, Strafgebühren etc. Versäumt der Verkäufer rechtzeitig mitgeteilte und zureichende Angaben zu beachten, so haftet er hierfür nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser Bedingungen.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden dem Verkäufer durch den Kunden bei der Registrierung als „Parts Europe Händler“ zur Verfügung gestellt. Die bei dieser Gelegenheit erhobenen personenbezogenen Daten werden nur in dem in der jeweils aktuell gültigen, auf der Webseite des Verkäufers veröffentlichten „RICHTLINIE zur Speicherung, Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschriebenen Rahmen und zu den dort genannten Zwecken verwendet.

13. Markenzeichen, Urheberrechte, beschränkte Nutzungslizenz

13.1 Der Verkäufer ist Inhaber beschränkter Lizenzrechte an zahlreichen Produkten die Markennamen tragen und die er unter eigenen Markennamen und Markenzeichen (im Weiteren zusammenfassend „Markenzeichen“ genannt) vertreibt. Der Verkäufer hält außerdem Urheberrechte an allen Darstellungen in seinen Katalogen und anderen Werbemitteln („Urheberrechtlich geschützte Darstellungen“). Um die Nutzung der Markenzeichen und Urheberrechte zu überwachen, hat der Verkäufer die folgenden Regeln für sein Händlernetzwerk aufgestellt:


Authorisierte Händler können die folgenden Markenzeichen „DRAG SPECIALTIES®“, „SLIPPERY®“, „THOR®“, „THORMX®“, „MOOSE®“, „MOOSE RACING®“, „MOOSE UTILITY DIVISION®“, „MOOSE ATV HUNTING PRODUCTS“, „PYTHON®“, „ICON®“, „TRUKKE®“, „WINGLEADER®“, „Z1R®“, „ARCTIVA®“, „AMS® Tires“ oder jedes ähnliche oder abgeleitete Zeichen oder jede urheberrechtlich geschützte Darstellung in Zusammenhang mit (aus Papier bestehenden!) Werbemitteln, Veröffentlichungen, Katalogen, Webseiten oder anderen Druckerzeugnissen, Audio-, Video- oder elektronischen Medien nutzen, solange sie die folgende Voraussetzung erfüllen:

Parts Europe gewährt seinen registrierten Händlern ein widerrufliches, nicht-exklusives, beschränktes und nicht übertragbares Lizenzrecht, die Markenzeichen und urheberrechtlich geschützten Darstellungen zu verwenden, sofern der Händler Produkte der entsprechenden Marken verkauft und die genannten Voraussetzungen einhält. Dieses beschränkte Lizenzrecht beinhaltet jedoch keine Berechtigung des Händlers die Markenzeichen registrieren zu lassen oder in Domainnamen oder als Bestandteil seines Händlernamens zu nutzen! Jede Verwendung der Markenzeichen und urheberrechtlich geschützten Darstellungen soll, wo es angebracht ist, mit einem Hinweis versehen sein, der Parts Europe als Lizenzgeber der Markenzeichen und urheberrechtlich geschützten Darstellungen ausweist. Der Händler verpflichtet sich, keinerlei Eigentums- oder sonstige Rechte oder Interessen an den Markenzeichen und/oder urheberrechtlich geschützten Darstellungen geltend zu machen. Mit Ausnahme des vorstehend beschriebenen beschränkten und widerruflichen Nutzungsrechtes können für den Händler keinerlei Eigentums- oder sonstige Rechte oder Interessen an den Markenzeichen und urheberrechtlich geschützten Darstellungen aus dieser Vereinbarung abgeleitet werden.


13.2 Eine eigenmächtige Anbringung der Markenzeichen oder urheberrechtlich geschützten Darstellungen auf Produkten (beispielsweise zu Werbezwecken auf Kleidung) ist nicht gestattet.


13.3 Bei Zuwiderhandlung wird der Verkäufer die ihm zustehenden Rechte auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung der dem Verkäufer zustehenden Rechte mit nicht unerheblichen Kosten für den Zuwiderhandelnden verbunden sein kann.

14. Kundeninformation und Händlersuchmaschine („Dealer locator“)

14.1 Der Verkäufer behält sich vor, registrierte Kunden in regelmäßigen Abständen mittels per e-mail versandter Mitteilungen („Newsletter“) über Produktneuheiten und Angebote zu informieren. Möchte der Kunden diesen Service nicht nutzen, reicht eine entsprechende Mitteilung an sales@partseurope.eu senden oder telefonisch an einen der Kundenbetreuer.


14.2 Der Verkäufer bietet auf seiner Webseite als Service für seine Kunden die Möglichkeit, dass Verbraucher, die die Webseite besuchen mittels Eingabe ihrer Postleitzahl die in ihrer Region befindlichen registrierten Parts Europe Händler angezeigt bekommen (Sog. „Dealer Locator“). Der Kunde erteilt mit Registrierung als Parts Europe Händler die jederzeit widerrufliche Einwilligung, dass seine Geschäftsadresse im Rahmen des Dealer Locators veröffentlicht werden darf.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist nach Wahl des Verkäufers Trier oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Verkäufer ist Trier ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.


15.2 Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.


15.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.